Flüchtlingswelle aus der Ukraine
Auf Grund der Kriegssituation in der Ukraine sind vermehrt auch unversicherte Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen in Österreich unterwegs (ohne gültige Grüne Karte und ohne Grenzversicherung). Damit diese nicht (deswegen) an der Weiterfahrt gehindert sind und um die Lenker/Halter zu entlasten, hat der VVO die Haftung nach § 62 KFG erklärt. Die Beurteilung und Bearbeitung erfolgt daher – wie bei “regulären GK-Fällen” im Rahmen des Turnusdienstes für die Bearbeitung von Ausländerschadenfällen. Die Erklärung wurde für Unfälle in Österreich abgegeben, die sich seit Verlautbarung der Erklärung durch das BMK bis zum 30. April 2022 ereignen.
Für Auskünfte und als Anlaufstelle ist das Ausländerschadenbüro des VVO zuständig.
Erlass Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: