Man kann durchaus sagen, dass das Jahr 2018 einige Neuerungen für Versicherungsvermittler parat hat. Bereits seit 1. Jänner ist die erste von drei für 2018 umzusetzende Verordnung wirksam, jene bezüglich PRIIP.
Es handelt sich um die „Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ – kurz PRIIP-Verordnung genannt.
Worum geht es dabei?
Die PRIIP-VO, offiziell Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, ist eine Maßnahme, um den Anlegerschutz zu verbessern und so das Vertrauen von Kleinanlegern in den Finanzmarkt zu stärken. Aus diesem Grund sollen Kleinanleger für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsnehmer für Versicherungsanlageprodukte einheitliche Basisinformationsblätter erhalten, die die notwendigen Informationen zu einem Finanzprodukt enthalten, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können. Siehe dazu auch die Information des Finanzministeriums.
Ein paar PRIIP Abkürzungen erklärt
Zuerst möchte ich kurz die einzelnen Abkürzungen erklären, damit klar wird, was hier was bedeutet:
- PRIIP = „Packaged Retail and Insurance-based Investment Products“ bezeichnen im Wesentlichen verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte. Im Versicherungsbereich werden in diesem Zusammenhang index- und fondsgebundene Lebensversicherungen sowie sonstige Versicherungsanlageprodukte genannt.
- KID = „Key Information Document“ beinhaltet notwendige Informationen zu einem Finanzprodukt (Versicherungsanlageprodukte)
- BIB = „Basisinformationsblatt“ ist die deutsche Übersetzung für KID.
- KIID = „Key Investor Information Document“ beinhaltet notwendige Informationen zu einem Finanzprodukt, die vom Fondsverwalter zusätzlich bereitgestellt werden (fondsgebundene Lebensversicherung – FLV)
- OGAW = „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“. Im europäischen Rechtsrahmen versteht man darunter Investmentfonds, die in gesetzlich definierte Arten von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten investieren (Wertpapierfonds).
- UCITS = „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“ ist die englische Übersetzung von OGAW.
Mit diesem Wissen im Hinterkopf erkennen wir nun sofort, dass ein UCITS-KIID nicht anderes ist als das standardisierte Informationsblatt für einen Wertpapierfonds.
Neue Pflichten für Gesellschaften und Vermittler
Mit der PRIIP-VO kommen nun also einige neue Verpflichtungen sowohl auf Gesellschaften als auch auf Vermittler zu.
- Hersteller von PRIIPs – somit unter anderem die Versicherungsgesellschaften – sind verpflichtet, für ihre PRIIPS Basisinformationsblätter (BIB) zu erstellen, diese regelmäßig zu aktualisieren und frei verfügbar zu halten.
- Vertreiber von PRIIPs – Gesellschaften und Vermittler – sind verpflichtet, Kleinanlegern und Versicherungsnehmern rechtzeitig vor einer Anlageentscheidung diese aktuellen BIBs zu den PRIIPs auszuhändigen.
Aus diesem Grund stellen seit Jänner 2018 alle Gesellschaften die BIBs und UCITS-KIIDs auf ihren Webseiten zur Verfügung und halten diese dort aktuell.
Für Vermittler stellt sich nun die zusätzliche Herausforderung, im Rahmen der Beratung die aktuellen BIBs und KIIDs von den Gesellschaftswebseiten abzurufen und den Kunden auszuhändigen, grundsätzlich in Papierform oder – sofern vom Kunden ausdrücklich nachweislich gewünscht – in elektronischer Form, und diese Übergabe so zu dokumentieren, dass zweifelsfrei ist, dass Kunden BIBs rechtzeitig vor Antragsunterfertigung erhalten haben, um ein fundierte Anlageentscheidung treffen zu können.
Teilweise stellen Versicherer auch Übergabeformulare bereit, die Sie ihrem Kunden zur Unterschrift vorlegen können, um eine BIB-Übergabe zu dokumentieren, eine vom Versicherungsnehmer datierte Unterfertigung eines BIBs kommt dem gleich.
Wir haben für Sie die einzelnen Webseiten mit BIBs gesammelt und stellen diese Zusammenfassung im Druckstückcenter des MVP für Sie zur Verfügung. Eine schnelle Suche nach dem Stichwort „PRIIP“ gibt Ihnen das aktuelle Dokument zurück.
Klarstellung einholen
Um Sicherheit zu erhalten, welchen Nachweis der BIB-Übergabe die jeweiligen Gesellschaften tatsächlich benötigen, empfiehlt sich stets und insbesondere in den ersten Wochen und Monaten seit Inkrafttreten der PRIIP-VO die Nachfrage bei den Maklerbetreuern der Gesellschaften.